Scheidungsberatung in meiner Praxis in Villach oder Spittal
Mag. Elisabeth Baptist
Die Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AUßSTrG (Außerstreitgesetz) ist eine gesetzliche Beratungspflicht, die in Österreich seit dem 1. Jänner 2013 besteht. Das Gesetz verpflichtet Ehegatten, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, zu einer Elternberatung vor der Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht.
Gemeinsam Wege finden: Professionelle Scheidungsberatung für eine harmonische Trennung
Ziel der Beratung ist es, die Folgen einer Scheidung abzuschätzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die die Interessen beider Parteien sowie der betroffenen Kinder berücksichtigt.
Als erfahrene Psychologin biete ich eine individuelle und professionelle Unterstützung und stehe Ihnen bei der Bewältigung emotionaler und organisatorischer Herausforderungen zur Seite.
Scheidungsberatung als Unterstützung für eine erfolgreiche Neuausrichtung
In der Scheidungsberatung werden alle Folgen und Konsequenzen einer Scheidung herangezogen. Mögliche Fragen zur Bewältigung der neuen Situation, reorganisation der Eltern-Kind-Beziehungen, Bedürfnisse, Verhaltens- & Reaktionsweisen der Kinder verstehen, neue Formen der elterlichen Kooperation finden, um einige Beispiele aus der Praxis anzuführen, werden ausführlich behandelt. Es erwartet Sie eine offene Gesprächsatmosphäre und ein professioneller Rahmen, der beste Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Neuausrichtung schafft.